Der sogenannte Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes (LINK) hat 5 Warnstufen.

Aktuell befinden wir uns in Stufe 3 und werden ab Donnerstag 24.03.2022 der Stufe 4 zugeordnet.

 

Bitte beachten Sie daher dringend folgende Hinweise:

  • Vom 1. März bis zum 31. Oktober besteht generell ein gesetzliches Rauchverbot in Waldgebieten.
  • Auch bei Fahrten mit dem Auto oder sonstigen Verkehrsmitteln durch Waldgebiete dürfen keine glühenden oder glimmenden Zigarettenreste aus dem Fenster geworfen werden.

Weiter gilt es zu beachten:

  • Grillfeuer sollten nur in dafür vorgesehene, befestigte Grillstellen entzündet werden.
  • Grillfeuer sind ordnungsgemäß zu beaufsichtigen und gegebenenfalls zu löschen, insbesondere wenn die Grillstelle verlassen wird oder wenn vom Funkenflug eine Gefahr ausgeht.
  • In den Sommermonaten können gegebenenfalls Verbote ausgesprochen werden, jegliches Grillfeuer in Waldgebieten zu entfachen. Hierzu sind die Warnhinweise zu beachten.
  • Flaschen oder Glasscherben dürfen nicht im Wald zurückgelassen werden. Durch den Brennglaseffekt kann es zu Brandentstehung kommen.
Rauchmelder
Unwetterwarnung